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Nachhaltigkeitspolitik
 

Gemäß dem Nachhaltigkeitsverständnis der Europäischen Union soll sich Nachhaltigkeit nicht allein auf ökologische Aspekte beschränken, sondern vielmehr das gesamte ESG-Spektrum berücksichtigen. Die Abkürzung ESG steht für Environment, Social und Governance. Die Pangaea Wealth AG unterliegt diesbezüglich Offenlegungspflichten gemäß der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR). In Erfüllung dieser Offenlegungspflichten geben wir Folgendes bekannt:

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Pangaea Wealth AG ist sich ihrer Verantwortung bewusst, den nächsten Generationen eine lebenswerte Zukunft zu sichern. Allerdings setzt Pangaea Wealth AG die von den EU-Vorschriften geforderten Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Anlageentscheidungsprozess derzeit noch nicht um und berücksichtigt folglich die nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren nicht. Dies liegt unter anderem daran, dass diesbezüglich derzeit nicht alle relevanten Informationen verfügbar sind.

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Darüber hinaus setzt die Vergütungspolitik der Pangaea Wealth AG keine negativen Anreize zur Ausserachtlassung von Nachhaltigkeitsrisiken.

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Wir werden die Entwicklungen in diesem Bereich weiterhin aufmerksam beobachten und hier über etwaige Änderungen informieren.

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