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Interessenkonflikte
 

Grundsätze zum Umgang mit potenziellen Interessenkonflikten

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Vermögensverwaltungsgesellschaften sind bestrebt, einen Ausgleich zwischen den Interessen ihrer Kunden, Aktionäre und Mitarbeiter zu wahren. Allerdings können Vermögensverwaltungsgesellschaften, die für ihre Kunden eine Vielzahl qualitativ hochwertiger Finanzdienstleistungen erbringen, Interessenkonflikte nicht immer vollständig ausschließen. Gemäss Art. 7c Abs. 2 und Art. 20 des liechtensteinischen Vermögensverwaltungsgesetzes (VVG) sowie Art. 12b der liechtensteinischen Vermögensverwaltungsverordnung (VVO) informieren wir Sie deshalb nachfolgend über die von uns zur Vermeidung möglicher Interessenkonflikte getroffenen Massnahmen.

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Interessenkonflikte können zwischen unserem Unternehmen, anderen Unternehmen, unserer Unternehmensleitung, unseren Mitarbeitern, unseren vertraglich verbundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind, und anderen Kunden von uns oder zwischen anderen Kunden entstehen.

Um zu verhindern, dass unangemessene Interessen beispielsweise Beratungsleistungen, Auftragsausführung, Vermögensverwaltung oder Finanzanalyse beeinflussen, haben wir uns selbst sowie unsere Mitarbeiter strengen ethischen Standards verpflichtet. Wir erwarten, dass wir jederzeit sorgfältig und fair, rechtmäßig und professionell, im Einklang mit Marktstandards sowie insbesondere jederzeit im Einklang mit den Interessen des Kunden handeln.

 

Um potentielle Interessenskonflikte von vornherein zu vermeiden, haben wir unter anderem folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Die Schaffung einer gesonderten Compliance-Funktion in unserem Unternehmen, die für die Identifizierung, Vermeidung und Bewältigung möglicher Interessenkonflikte sowie für die Ergreifung geeigneter Maßnahmen, falls diese erforderlich sind, verantwortlich ist;

  • Die Schaffung organisatorischer Verfahren zur Wahrung der Kundeninteressen in den Bereichen Anlageberatung und Vermögensverwaltung, z. B. Genehmigungsprozesse für neue Produkte;

  • Regelungen über die Annahme und Gewährung von Vergütungen sowie deren Offenlegung;

  • Die Abgrenzung der Geschäftsbereiche voneinander und die gleichzeitige Kontrolle des Informationsflusses zwischen den Geschäftsbereichen (die Schaffung sogenannter Vertraulichkeitsbereiche);

  • Alle Mitarbeiter, bei denen im Rahmen ihrer Aufgaben Interessenkonflikte auftreten können, sind identifiziert und verpflichtet, alle ihre Geschäfte mit Finanzinstrumenten offenzulegen;

  • Regelungen über Geschäfte, die unsere Führungskräfte und Mitarbeiter auf eigene Rechnung tätigen;

  • Regelungen über die Annahme von Geschenken und sonstigen Vorteilen durch unsere Mitarbeiter;

  • Bei der Ausführung von Aufträgen handeln wir im Einklang mit unserer Best-Execution-Richtlinie und den Anweisungen des Kunden;

  • Höhere Gebührenvolumina führen nicht automatisch zu höheren Gehältern;

  • Die kontinuierliche Schulung unserer Mitarbeiter.

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Lassen sich Interessenkonflikte nicht vermeiden, legen wir dies den betroffenen Kunden vor Abschluss eines Geschäfts oder der Erbringung einer Beratungsleistung offen.

 

Wir möchten Sie insbesondere auf folgende Punkte aufmerksam machen:

  • ​Wir leisten möglicherweise volumenabhängige Provisionszahlungen und/oder feste Vergütungen an Dritte, die Kunden vermitteln. Diese Provisionen werden von den Dritten zur Verbesserung der Qualität der Gesamtdienstleistung gegenüber dem Kunden eingesetzt.

  • Im Rahmen der unabhängigen Anlageberatung (Art. 16 (4) VVG) sowie der Portfolioverwaltung (Art. 16 (5) VVG) ist es uns nicht gestattet, Provisionen oder sonstige monetäre oder nicht-monetäre Vorteile von Dritten anzunehmen und einzubehalten. Wenn das Unternehmen monetäre Vorteile erhält, werden diese in vollem Umfang an den Kunden weitergegeben. Das Unternehmen wird den Kunden über die weitergeleiteten geldwerten Vorteile informieren. Sofern die Vergütungen die Servicequalität für den Kunden verbessern und die Interessen des Kunden nicht beeinträchtigen, sind kleinere nicht-monetäre Vergütungen grundsätzlich zulässig und werden dem Kunden vom Unternehmen offengelegt.

  • Im Rahmen der unabhängigen Anlageberatung ist es uns weder gestattet, Vergütungen von Dritten anzunehmen, noch diese an Dritte zu gewähren, es sei denn, die Vergütung ist dazu bestimmt, die Servicequalität für den Kunden zu verbessern. Der Erhalt dieser Vergütungen und anderer Anreize dient der Bereitstellung einer effizienten und qualitativ hochwertigen Infrastruktur für den Kauf und Verkauf von Finanzinstrumenten. Existenz, Art und Höhe der Vergütungen oder, sofern die Höhe nicht festgelegt ist, die Berechnungsmethode werden dem Kunden vor der Erteilung einer nicht unabhängigen Anlageberatung umfassend offengelegt.

  • In allen von uns erstellten und verbreiteten Finanzanalysen informieren wir über mögliche Interessenkonflikte. Auf Anfrage stellen wir Ihnen weitere Einzelheiten zu diesen Grundsätzen zur Verfügung.

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